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Allgemeines
Die Teilnehmer/-innen sind verantwortlich dafür, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Die hier beschribenen Regeln haben erste Priorität und sind strikte einzuhalten. Zusätzlich gelten die Regeln der WTC für Fälle, die hiermit nicht geregelt sind. Die Verkehrsregeln sind strikte einzuhalten und den Anweisungen von Schiedsrichtern und Funktionären ist Folge zu leisten.
Check-In / Rad- und Helmkontrolle
Der Check-In von Fahrrad und Helm ist für alle Teilnehmer/-innen obligatorisch und ab 06.30 Uhr bis 11.00 Uhr. Der Check-In muss bis spätestens 2 Stunden (Ausnahme Short: 1 Stunde) vor dem Start der jeweiligen Kategorie erfolgt sein.
Wechselzone
Die Wechselzone darf nur von Teilnehmer/-innen und Funktionären mit Ausweisen betreten werden! Trainer, Betreuer und Zuschauer haben keinen Zutritt. Die Velos müssen innerhalb der Wechselzone geschoben werden und sind in den nummerierten Ständern zu deponieren. Bitte nicht auf den Boden legen!
Ausrüstung, Startnummern
Die Teilnehmer/-innen sind für ihre einwandfreie Ausrüstung selber verantwortlich. Bremshebel, Schalthebel oder andere Zusätze müssen nach hinten gerichtet sein! Schalthebel dürfen soweit nach vorne gerichtet sein, dass sie bei einem eventuellen Aufprall automatisch nach hinten zurückklappen. Es sind nur geprüfte Helme (auch Zeitfahrhelme) ohne Abänderung erlaubt. Es ist untersagt, die Lauf- oder Velostrecken mit nacktem Oberkörper zu bestreiten. Der Kleiderwechsel hat in der Wechselzone zu erfolgen.
Die Startnummer ist beim Laufen unverdeckt, gut sichtbar und ungefaltet auf der Vorderseite und beim Velofahren auf dem Rücken zu tragen. Beim schwimmen darf die Nummer icht getragen wrden. Jeglicher Verstoss gegen diese Regeln wird geahndet.
Schwimmen
Für das Tragen eines Neopren-Wetsuits darf die Wassertemperatur 24,5 °C nicht überschreiten. Die aktuelle Wassertemperatur wird gemäss den Bestimmungen von Swiss Triathlon 0.5 Meter unter der Wasseroberfläche gemessen und am Wettkampftag laufend bekannt gegeben.
Die aktuellen Wassertemperaturen des Zürichsees sowie die wichtigsten Wetterdaten (Aussentemperatur, Luftdruck, Windstärke und -richtung) sind ständig unter www.züritriathlon.ch "Wetter online" abrufbar.
Radfahren, Drafting, Helmtragpflicht
Das Radfahren ist ein Einzelzeitfahren ohne jegliche persönliche Begleitung. Windschattenfahren hinter oder neben einem/einer Teilnehmer/-in ist verboten. Der Minimalabstand zwischen Hinterrad des vorderen und Vorderrad des hinteren Athleten beträgt 10 Meter, seitlich sind es 2 Meter. Der Überholvorgang muss nach 30 Sekunden abgeschlossen sein. Überholte Athleten/-innen sind für die Wiederherstellung des Abstandes verantwortlich und können erst dann wieder einen Überholvorgang starten. Die Schiedsrichter können fehlbare Teilnehmer/-innen verwarnen (gelbe Karte), eine Zeitstrafe von 2 Minuten aussprechen (schwarze Karte) oder mit sofortiger Wirkung disqualifizieren (rote Karte).
Nach jeder Karte (auch bei gelben Karten) muss in der Penalty Box angehalten werden. Diese befinden sich kurz nach der Wechselzone auf der Laufstrecke. Zwei schwarze Karten bedeuten Disqualifikation. Ebenso jede andere Kombination aus 3 Karten (gelb-gelb-gelb, gelb-gelb-schwarz oder ähnlich).
Gelbe Karte:
1. In der nächsten Penalty Box anhalten
2. Dem Schiedsrichter mitteilen, welche Karte gezeigt wurde (siehe Zusatzregel zu zweiter gelber Karte)
3. Name und Unterschrift eintragen
4. Nummer markieren lassen
5. Rennen fortsetzen, falls die Maximalzahl an Strafen noch nicht erreicht wurde
Die zweite gelbe Karte bedeutet ebenfalls eine Zeitrstrafe von 2 Minuten (wie eine schwarze Karte). Der Athlet ist selber verantwortlich in der Penalty Box zu erwähnen, dass es sich bereits um die zweite gelbe Karte handelt.
Schwarze Karte:
1. In der Penalty Box anhalten
2. Dem Schiedsrichter mitteilen, welche Karte gezeigt wurde
3. Stoppuhr entgegennehmen und 2 Minuten warten
4. Name und Unterschrift eintragen
5. Nummer markieren lassen
6. Rennen fortsetzen, falls die Maximalzahl an Strafen noch nicht erreicht wurde
Rote Karte:
1. In der nächsten Penalty Box oder in der Wechselzone anhalten und dem Schiedsrichter mitteilen, dass man disqualifiziert wurde
2. Rennen nicht fortsetzen
Jeder Athlet ist selber verantwortlich, die Penalty Box aufzusuchen und die richtige Karte zu erwähnen. Wird dies nicht getan, erfolgt eine nachträgliche Disqualifikation.
Getränkebidons sowie Abfälle, Papier usw. dürfen auf der Radstrecke nur im Bereich der Verpflegungsposten, d. h. bis max. je 50 Meter vor und nach den Verpflegungsposten weggeworfen werden. Das Wegwerfen von Getränkebidons oder sonstigem Abfall ausserhalb der Verpflegungsposten wird mit sofortiger Disqualifikation bestraft.
Es ist ein geprüfter, unveränderter Hartschalenhelm zu tragen. Es sind auch Zeitfahrhelme erlaubt. Die Tragpflicht (Helmriemen geschlossen!) beginnt, bevor das Rad vom Radständer genommen wird und endet, nachdem das Rad abgestellt ist. Die Missachtung dieser Regel führt zur Verwarnung und die Unterlassung der Tragpflicht nach erfolgter Verwarnung zur Disqualifikation.
In der Schweiz können Strassen nicht gänzlich gesperrt werden und es ist jederzeit mit Verkehr zu rechnen. Die Verkehrsregeln und das schweizerische Strassenverkehrsgesetz sind strikt einzuhalten. Wer zum Beispiel die Sicherheitslinie überfährt, wird disqualifiziert! Gewisse gefährliche Abfahrten sind mit einer gelben Flagge gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass das Tempo unverzüglich anzupassen ist! An einigen Stellen herrscht ein Triathlonlenker-Benutzungs-Verbot. Wer dieses Missachtet, wird mit einer gelben Karte belastet.
Das Tragen eines Kopfhörers auf der Radstrecke führt zur sofortigen Disqualifikation (Strassenverkehrsgesetz!).
Laufen
Aus Sicherheitsgründen und auch der Fairness wegen gehören die Laufstrecken ausschliesslich den Teilnehmer/-innen. Mobile Begleitung ist untersagt! Das Tragen eines Kopfhörers ist ebenfalls verboten!
Ziel
Neu wird im Ziel der Zeitmesschip abgenommen. Wer den Chip verloren hat, bezahlt CHF 80.-/EUR 60.-
Check-Out
Der Check-Out ist nur gegen Vorweisen der Startnummer möglich. Die auf dem Infoblatt kommunizierten Check-Out-Zeiten müssen unbedingt eingehalten wrden. Für Velos, die bis zu diesen Zeiten nicht abgeholt werden, übernimmt der Veranstalter ebenfalls keine Haftung. Die Organisatoren raten jedem Athleten das Fahrrad bei jeder Gelegenheit abzuschliessen. Der Athlet ist jederzeit selber dafür verantwortlich. Dies gilt auch in der Wechselzone oder beim Abholen der Startnummer.
Doping
Antidoping Schweiz kann vor oder nach dem Wettkampf ohne Vorankündigung Dopingkontrollen durchführen.
Sanität / Arzt
Ein gut ausgebildetes Sanitäts- und Ärzte-Team steht für Notfälle zur Verfügung. Das "Medical Team" bittet die Teilnehmer/-innen, bei heissem Wetter viel und regelmässig zu trinken, auch nach dem Zieleinlauf. Ambulanzen sowie Samariterposten sind während dem Wettkampf auf der Lauf- und Radstrecke stationiert. Nach dem Zieleinlauf werden die Athleten von Helfern des Teams "Finish-Area" in Empfang genommen. Den Anweisungen der Ärzte muss dringend Folge geleistet werden! Athleten, denen eine Infusion verabreicht werden muss, wird über den behandelnden Arzt eine Rechnung von CHF 70.- zugestellt. Medizinische Notfall-Dienstleistungen und rezeptpflichtige Medikamente sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden entsprechend den kantonalen Regelungen abgerechnet. Eine genügende Versicherungsdeckung für Krankheit und Unfall ist Sache der Teilnehmer/-innen.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadenfälle und Diebstähle.
Änderungen vorbehalten.
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